AGB
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN HOTEL BERGHAUS OBERBÖLCHEN (ohne Restaurant)
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen dem Gast und dem Berghaus Oberbölchen in Eptingen. Als Grundlage dient die Reservationsbestätigung.
§ 1 Reservierung / Bestätigung
Die Reservierung eines oder mehrerer Zimmer wird beidseitig verbindlich mit dem Zahlungseingang der Hotelrechnung durch den Gast (siehe dazu unter "Zahlungskonditionen und Preise")
§ 2 Ankunft / Abreise
Die Anreise ist, nach Absprache, ganztägig zwischen 08.00 – 18.00 Uhr möglich.
Eine Anreise nach 18.00 Uhr ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich.
Am Abreisetag bittet Triple-S GmbH um Freigabe des Zimmers bis 11.00 Uhr.
§ 3 Zahlungskonditionen und Preise
Die Preise werden in Schweizer Franken (CHF) angegeben. Preisanpassungen bleiben vorbehalten. Die €-Preise richten sich nach dem jeweiligen Tageskurs.
Rechnungen werden ausschliesslich per E-Mail versendet und sind innert 14 Tagen vor Anreise zu begleichen. Kurzfristigere Reservationen müssen bei Erhalt der Rechnung umgehend einbezahlt werden. Barzahlungen vor Ort werden nur nach vorheriger Absprache gewährt.
§ 4 Annullierungen/Stornierungen
Eine Annullierung der Buchung bedarf der schriftlichen Zustimmung der Triple- S GmbH. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Annullierungen werden bis 3 Tage vor Anreise akzeptiert. Danach wird eine Stornierungsgebühr von 50% des Rechnungsbetrags fällig. Bei Nichterscheinen des Gastes werden die gebuchten Leistungen nicht zurückerstattet.
§ 4 Haftung
Gäste haften gegenüber dem Hotel für verursachte Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars. Für eine ausreichende Versicherung ist der Gast selber verantwortlich. Das Hotel lehnt jede Verantwortung für Diebstahl und Beschädigung an mitgebrachten Objekten, Kleidung und Materialien ab.
Der Gast übernimmt im Haus sowie auf dem gesamten Gelände vom Berghaus Oberbölchen die alleinige Haftung für seinen Hund, auch gegenüber Drittpersonen.
Für Sach- oder Personenschäden, die durch evtl. mitgebrachte Hunde entstehen, haftet der Hundehalter/die Hundehalterin und/oder der Eigentümer/die Eigentümerin.
Darüber hinaus versichert der Gast, dass sein Hund keine ansteckenden Erkrankungen hat und nicht das Wohl der Allgemeinheit gefährtet.
§ 5 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen oder weiterer Vereinbarungen zwischen der Kundin und Triple- S GmbH nichtig oder ungültig sein oder werden, so wird der übrige Teil des Vertrages davon nicht berührt. Nichtige oder ungültige Bestimmungen sind durch solche wirksam zu ersetzen, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn sich eine Vertragslücke ergibt oder sich eine Bestimmung als undurchführbar erweist.
§ 6 Vertragsbestandteile und Rangfolge
Bei Widersprüchen zwischen dem mit der Kundin abgeschlossenen Vertrag und diesen AGB hat die Vertragsurkunde Vorrang vor den Bedingungen dieser AGB. Dieses AGB wiederum haben Vorrang vor der Offerte.
§ 7 Änderungen
Die Triple- S GmbH ist berechtigt, ihre AGB jederzeit zu ändern, zu aktualisieren oder zu ergänzen. Sie hat der Kundin die neuste Version ihrer AGB zuzustellen. Erfolgt innert 14 Tagen nach Zustellung der neuen AGB kein Widerspruch durch die Kundin gelten diese als übernommen. Die aktualisierten AGB werden auf der Homepage der Triple- S GmbH publiziert und stehen zum Download bereit.
§ 8 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Für diese AGB gilt schweizerisches Recht des Staates, namentlich die Regelungen des OR. Gerichtsstand ist der Sitz der Triple- S GmbH. Dieser befindet sich in der Gemeinde Eptingen im Kanton Basel-Landschaft.
Die Kundin bestätigt hiermit ausdrücklich, diese Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Triple- S GmbH gelesen und verstanden zu haben. Sie nimmt ausserdem zur Kenntnis, dass die AGB zum integrierenden Bestandteil ihres Kaufvertrages mit der Triple- S GmbH sind.